Procedure directory
Dokumentation der nach § 4d BDSG meldepflichtigen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e BDSG verfügbar zu machen hat:
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Gedema GmbH
2. Geschäftsführer
Jens Spettmann
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Berchumer Str. 74
58093 Hagen
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung:
Betrieb eines Unternehmens der Herstellung und des Vertriebs von Spannwerkzeugen und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und gegebenenfalls Übermittlung personenbezogener Daten für:
Kundenverwaltung
Personalverwaltung
Auftragsbearbeitung
Lohn- und Finanzbuchhaltung
Qualitätsmanagement
Marketing
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
Statistik
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten- oder Datenkategorien:
- Kunden: Name/ Firmierung, Anschrift(en), Ansprechpartner, Kontaktdaten, Kundengruppe, Kontodaten, ggfs. Steuernummer, ggfs. Abrechnungszusatz
- Lieferanten, Auftragnehmer: Name/ Firmierung, Anschrift(en), Ansprechpartner, Kontaktdaten, Kundengruppe, Kontodaten, ggfs. Abrechnungszusatz
- Personal: Name, Anschrift, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, Kontaktdaten, Kontodaten, Lohn-/ Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Abmahnungen, Prüfungsergebnisse, Stammdaten, Konfession, Ärztliche Bescheinigungen, ggfs. VL- bzw. BAV- Verträge
- Bewerber: Bewerbungsunterlagen
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Intern: zuständige Sachbearbeiter (Auftragsabwicklung, Personalabteilung, Qualitätsmanagement, Marketing)
Extern: Steuerberater (Lohn- und Finanzbuchhaltung), Behörden (Sozialversicherung), Finanzamt, Krankenkassen, Logistikunternehmen, Inkassogesellschaften, Kreditinstitute
7. Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt nicht.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie z.B. nicht mehr zur Vertragserfüllung oder gemäß § 31 BDSG erforderlich sind. Daten, welche hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.