Procedure Directory
Dokumentation der nach § 4d BDSG meldepflichtigen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e BDSG verfügbar zu machen hat:
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Gedema GmbH
2. Geschäftsführer
Jens Spettmann
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Berchumer Str. 74
58093 Hagen
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung
Betrieb eines Unternehmens der Herstellung und des Vertriebs von Spannwerkzeugen und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und gegebenenfalls Übermittlung personenbezogener Daten für:
Kundenverwaltung
Personalverwaltung
Auftragsbearbeitung
Lohn- und Finanzbuchhaltung
Qualitätsmanagement
Marketing
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
Statistik
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten- oder Datenkategorien
- Kunden: Name/ Firmierung, Anschrift(en), Ansprechpartner, Kontaktdaten, Kundengruppe, Kontodaten, ggfs. Steuernummer, ggfs. Abrechnungszusatz
- Lieferanten, Auftragnehmer: Name/ Firmierung, Anschrift(en), Ansprechpartner, Kontaktdaten, Kundengruppe, Kontodaten, ggfs. Abrechnungszusatz
- Personal: Name, Anschrift, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, Kontaktdaten, Kontodaten, Lohn-/ Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Abmahnungen, Prüfungsergebnisse, Stammdaten, Konfession, Ärztliche Bescheinigungen, ggfs. VL- bzw. BAV- Verträge
- Bewerber: Bewerbungsunterlagen
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Intern: zuständige Sachbearbeiter (Auftragsabwicklung, Personalabteilung, Qualitätsmanagement, Marketing)
Extern: Steuerberater (Lohn- und Finanzbuchhaltung), Behörden (Sozialversicherung), Finanzamt, Krankenkassen, Logistikunternehmen, Inkassogesellschaften, Kreditinstitute
7. Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt nicht.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie z.B. nicht mehr zur Vertragserfüllung oder gemäß § 31 BDSG erforderlich sind. Daten, welche hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.